Kommunale Abwasserrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitgliedstaaten sind im Sinne der Richtlinie verpflichtet, ihre Kommunen mit '''Abwassersammel- und -behandlungsanlagen''' auszustatten, wobei die Umsetzung durch einen konkreten '''Zeitplan''' vorgegeben ist. Des weiteren enthält die Richtlinie Vorgaben für '''Industriebranchen''' (Lebensmittelverarbeitung, Brauereien, Mälzereien, Herstellung von Tierfutter etc.), die dem kommunalen Abwasser ähnliche Emissionsfrachten mit hoher biologischer Belastung aufweisen. '''Nationale Programme''', über die die Staaten der Europäischen Kommission zu berichten haben, ergänzen die Umsetzungsmaßnahmen.
 
Die Mitgliedstaaten sind im Sinne der Richtlinie verpflichtet, ihre Kommunen mit '''Abwassersammel- und -behandlungsanlagen''' auszustatten, wobei die Umsetzung durch einen konkreten '''Zeitplan''' vorgegeben ist. Des weiteren enthält die Richtlinie Vorgaben für '''Industriebranchen''' (Lebensmittelverarbeitung, Brauereien, Mälzereien, Herstellung von Tierfutter etc.), die dem kommunalen Abwasser ähnliche Emissionsfrachten mit hoher biologischer Belastung aufweisen. '''Nationale Programme''', über die die Staaten der Europäischen Kommission zu berichten haben, ergänzen die Umsetzungsmaßnahmen.
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Die RL wurde 2019 im Hinblick auf eine Überarbeitung 2021/22 [https://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/evaluation/index_en.htm evaluiert]. In regelmäßigen Abständen erscheinen europäische [https://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/implementation/implementationreports_en.htm Umsetzungsberichte], zuletzt im Herbst 2020. 
  
 
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Version vom 15. Februar 2021, 13:37 Uhr

Diese EU Richtlinie regelt das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen, zum Zweck, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen dieses Abwassers zu schützen.

Die Mitgliedstaaten sind im Sinne der Richtlinie verpflichtet, ihre Kommunen mit Abwassersammel- und -behandlungsanlagen auszustatten, wobei die Umsetzung durch einen konkreten Zeitplan vorgegeben ist. Des weiteren enthält die Richtlinie Vorgaben für Industriebranchen (Lebensmittelverarbeitung, Brauereien, Mälzereien, Herstellung von Tierfutter etc.), die dem kommunalen Abwasser ähnliche Emissionsfrachten mit hoher biologischer Belastung aufweisen. Nationale Programme, über die die Staaten der Europäischen Kommission zu berichten haben, ergänzen die Umsetzungsmaßnahmen.

Die RL wurde 2019 im Hinblick auf eine Überarbeitung 2021/22 evaluiert. In regelmäßigen Abständen erscheinen europäische Umsetzungsberichte, zuletzt im Herbst 2020.

Links

BMNT: Informationen zur kommunalen Abwasserrichtlinie