Kompostverordnung

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Die Kompostverordnung legt bundesweit einheitlich verbindliche Regelungen für die Herstellung, das In-Verkehr-Bringen und die Kennzeichnung von Kompost fest.

Die Verordnung regelt Qualitätsanforderungen an die Art und die Herkunft des Ausgangsmaterials für Kompost fest, die bindend erfüllt sein müssen, um das fertige Produkt in Umlauf bringen zu dürfen.

Die Kompostverordnung setzt sich inhaltlich aus folgenden Themenbereichen zusammen:

  • Anforderungen an Kompost in den Bereichen
    • Landwirtschaft
    • Landschaftsbau und Landschaftspflege sowie Rekultivierungsschicht auf Deponien
    • Erdherstellung und Biofilterbau
  • Regelungen zur Eingangskontrolle, Störstoffabtrennung und Aufzeichnung sowie zur Endproduktkontrolle
  • Detaillierte Auflistungen von Ausgangsmaterialen zur Herstellung von Kompost (vgl. Kompostverordnung)

Darüber hinaus gibt die Verordnung Normen betreffend dem Messverfahren, der Qualitätssicherung des fertigen Produkts sowie der umfassenden Information an den Endverbraucher vor.

Links

BMLFUW: Kompostverordnung