Landschaftsschutzgebiete

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Zu Landschaftsschutzgebieten werden Flächen ernannt, die wegen ihrer landschaftlichen Eigenart oder Schönheit oder durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben. Entsprechende Verordnungen auf Bundesländerebene sind dazu erforderlich.

Ein weiteres Kriterium ist, dass die öffentlichen Interessen am Landschaftsschutz alle anderen Interessen überwiegen. Bei Landschaftsschutzgebieten wird ein allgemein geringeres Ausmaß an Schutzvorschriften verordnet, als das bei Naturschutzgebieten der Fall ist.

Ein Landschaftsschutzgebiet dient vor allem der Erhaltung des Landschaftsbildes und der Sicherung der Besonderheiten des Gebietes für die Bevölkerung und den Fremdenverkehr.

Die Naturschutzgesetze aller neun Bundesländer enthalten Bestimmungen zu Landschaftsschutzgebieten, jedoch mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad.

Karten

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