Mehrarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

(Mehrarbeit)
 
Zeile 20: Zeile 20:
  
 
[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238 RIS: Arbeitszeitgesetz]
 
[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238 RIS: Arbeitszeitgesetz]
 +
 +
[[Category: Arbeitsrecht]]

Version vom 19. Juli 2018, 08:38 Uhr

Die Mehrarbeit ist jene Arbeitszeit welche das vereinbarte Arbeitszeitausmaß überschreitet. Sie muss, ebenso wie eine Überstunde, nur unter bestimmten Voraussetzungen geleistet werden. Diese Bedingungen heißen:

• Gesetzliche Bestimmungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder der Arbeitsvertrag sehen die Leistung von Mehrarbeit vor

• Es liegt ein erhöhter Arbeitsbedarf vor, oder es werden Vor- und Abschlussarbeiten vorgenommen

• Berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers stehen der Mehrarbeit nicht entgegen.

Standardgemäß ist Mehrarbeit mit einem Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25% belastet.

Links

WKO: Teilzeitbeschäftigung - Mehrarbeit

WKO: Geringfügige Beschäftigung (arbeitsrechtlich)

WKO: Teilzeitbeschäftigung - Entlohnung

Help.gv: Arbeitszeit Jugendliche

RIS: Arbeitszeitgesetz