Mehrarbeitszuschlag

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Seit 1. 1. 2008 gebührt teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gemäß § 19d Abs 3a AZG für Mehrarbeitsstunden ein Zuschlag von 25 %, wobei durch Kollektivvertrag Abweichungen zugelassen werden können (§ 19 Abs 3f AZG).

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In einem obiter dictum (OGH 10.04.2008, 9 ObA 21/07i) entzog der OGH den seit Bestehen des Mehrarbeitszuschlag in Umlauf gebrachten Thesen zu Recht jegliche Basis, dass nicht konsumierte Zeitguthaben aus einer Vollarbeitsphase einer Altersteilzeitvereinbarung – und wohl auch jeder anderen Durchrechnungsvereinbarung – Mehrarbeit im Sinne des § 19d Abs. 3 und 3a darstellen würden, sodass sich zwar die Frage des Zuschlages nach § 19e AZG stellen könnte, nicht aber jene nach einem Zuschlag nach § 19d AZG (Mehrarbeitszuschlag). Mit seiner Entscheidung vom 25.6.2013, 9 ObA 18/13g ist der OGH auf Distanz zu seiner Entscheidung vom 10.04.2008 gegangen und hat sozusagen seine früheren Aussagen overruled: Kernaussage der neuen Entscheidung ist, dass – abgesehen von Gleitzeitvereinbarungen - eine Durchrechnungsvereinbarung über 3 Monate ohne kollektivvertragliche Rechtsgestaltung nicht geeignet ist, den Mehrarbeitszuschlag zu vermeiden. Unbeantwortet und offen ließ der OGH die wichtige Frage, ob bereits im KV vor 1.1.2008 verankerte Durchrechnungsmodelle auch für Teilzeitkräfte (zur Vermeidung von Mehrarbeitszuschlägen) automatisch und uneingeschränkt zur Anwendung kommen oder ob es nun spezieller Erwähnungen für Teilzeitkräfte in den kollektivvertraglichen Bandbreitenmodellen bedarf, um Teilzeit-Mehrarbeit über die gesamte Durchrechnungsperiode durchrechnen zu können.

Weiterlesen:

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Teilzeitbeschaeftigung_-_Mehrarbeit.html

https://www.weka.at/personalverrechnung/News/Verguetung-von-Mehrarbeit-bei-Teilzeitbeschaeftigten

http://hrm.at/fachartikel/wie-sie-mehrarbeit-und-%C3%9Cberstunden-rechtlich-korrekt-umsetzen-%7C-teil-1-12772

http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/durchrechnung-der-arbeitszeit-von-teilzeitbeschaeftigten-nur-durch-kollektivvertrag-moeglich/

https://www.sozialversicherung.at/portal27/dgnoegkkportal/content?contentid=10007.680514&viewmode=content&portal:componentId=gtn379d9797-d597-4962-860f-871fec957f41