Naturpark: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. Mai 2017, 10:01 Uhr
Ein Naturpark ist in der Regel ein Gebiet, dass allgemein zugänglich ist und der Erholung oder der Vermittlung von Wissen über die Natur dient.
Es wird zumeist einem entsprechend ausgestatteten und gepflegten Landschaftsschutzgebiet verliehen. Bei Naturparks handelt es sich daher um eine zusätzliche Prädikatisierung bestehender Schutzgebiete.
Der Detaillierungsgrad der Bestimmungen zu Naturparks ist in den Naturschutzgesetzen der Länder unterschiedlich geregelt. Festlegungen erfolgen durch Verordnung der Landesregierung. Keine Erwähnung findet der Begriff Naturpark in den Naturschutzgesetzen Wiens und Vorarlbergs.
Karten
Naturparke.at: Übersichtskarte
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