Naturschutzgebiete: Unterschied zwischen den Versionen

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== Naturschutzgebiete werden von den Bundesländern auf Grund des Vorliegens eines weitgehend natürlichen oder naturnahen Gebietes mit besonderer ökologischer Wertigkeit unter Schutz gestellt.<br/> ==
 
== Naturschutzgebiete werden von den Bundesländern auf Grund des Vorliegens eines weitgehend natürlichen oder naturnahen Gebietes mit besonderer ökologischer Wertigkeit unter Schutz gestellt.<br/> ==
  
Die Schutzbestimmungen durch Gebote, Verbote bzw. erlaubte Eingriffe sind für das jeweilige Gebiet in der Gebietsverordnung festgelegt.
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Die Schutzbestimmungen durch Gebote, Verbote bzw. erlaubte Eingriffe sind in den jeweiligen Gebietsverordnungen festgelegt.
  
 
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Version vom 2. Mai 2017, 11:47 Uhr

Naturschutzgebiete werden von den Bundesländern auf Grund des Vorliegens eines weitgehend natürlichen oder naturnahen Gebietes mit besonderer ökologischer Wertigkeit unter Schutz gestellt.

Die Schutzbestimmungen durch Gebote, Verbote bzw. erlaubte Eingriffe sind in den jeweiligen Gebietsverordnungen festgelegt.

 

Tabelle 1 Verbote in Naturschutzgebieten:

Verbote
B
K


S
ST
T
V
W
Jeder Eingriff in die Natur









Jeder Eingriff und/oder Betreten









Widmung als Bauland










Tabelle 2 Ausnahmebestimmungen für Naturschutzgebiete:

Ausnahmebestimmungen
B
K


S
ST
T
V
W
Land-, Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei ohne langfristiger Beeinträchtigung









Maßnahmen zur Erhaltung des Schutzzwecks










Links

Umweltbundesamt: Naturschutzgebiete

Karten

geoland.at - Neun Länder - ein Geo-Service (interaktiv)