Ozongesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://www.bmlfuw.gv.at/umwelt/luft-laerm-verkehr/luft/richtlinien/Ozongesetz.html BMLFUW: Ozongesetz]
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Aktuelle Version vom 17. Februar 2021, 07:59 Uhr

Das Ozongesetz dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Vegetation vor Belastungen durch bodennahes Ozon.

Neben der Ozonüberwachung und der Information der Bevölkerung werden Bestimmungen über die Ziele und Maßnahmen zur Absenkung der Ozon-Vorläufersubstanzen im Gesetz angeführt.

Das Bundesgebiet wird in Ozon-Überwachungsgebiete eingeteilt. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind in Anlage 1 eine Informations- und eine Alarmschwelle festgelegt. Verantwortlich für den Betrieb von Messstellen sind die Landeshauptleute. Bei einer eventuellen Überschreitung der Schwellenwerte ist die Bevölkerung zu informieren. Anlage 2 enthält längerfristig anzustrebende Zielwerte.

Die EU verlangt von den Mitgliedstaaten einen Bericht, der eine Progonose von Immissionen von Ozon und von Emmissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen beinhalten muss und die Erfolge bei der Emissionsreduktion aufzeigt. Die Richtlinie 2002/3/EG, namentlich „Richtlinie zum Ozongehalt der Luft“, fließt in die Bundesgesetzgebung ein und legt in § 6Emissionshöchstmengengesetz Luft (EG-L) fest, dass bei Überschreitung der Zielwerte Programme und Pläne auszuarbeiten sind.

Das Ozongesetz präzisiert darüber hinaus die Vorschrift aus den Programmen und Plänen der EG-L und verpflichtet die Landeshauptmänner bei einer Überschreitung zu Sofortmaßnahmen anhand eines Aktionsplanes. Die Überwachung erfolgt durch die Bezirksverwaltungsbehörde, die auch Tests in Betrieben an Fahrzeugen und Sonstigem durchführen kann.

Links

BMK: Ozongesetz

Karten

Umweltbundesamt: Umweltsituation Luft - Kartendarstellung "Aktuelle Luftgütemesswerte des Bundes und der Länder"