Pflanzenschutzmittelgesetz

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Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 befasst sich mit der Inverkehrbringung und der Kontrolle von Pflanzenschutzmittel im Rahmen der Zulassung. Dies erzielt ein hohes Schutzniveau und eine Risikominimierung für die Gesundheit des Menschen, der Tiere und der Umwelt.

Ziel dieses Gesetzes ist es, im Rahmen der Zulassung, des Inverkehrbringens und der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln die Voraussetzungen für eine risikominimierte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unter Zugrundelegung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu schaffen und gleichzeitig nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen.

Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 setzte die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in nationales Recht um.

Links

BMNT: Pflanzenschutzmittelrecht

EUR-Lex: VO 1107/2009