Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. April 2017, 12:35 Uhr
Die Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer beschreibt den zu erreichenden guten Zustand der Oberflächengewässer mit Hilfe von Umweltqualitätsnormen.
In den Anhängen der Verordnung werden die Umweltqualitätsnormen für synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Immissionsgrenzwerte für den guten Zustand von Oberflächengewässern nach der Definition der Wasserrahmen-Richtlinie. Während in der Anlage A die die prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe der EU Umweltqualitätsnorm-Richtlinie (eine Tochter-Richtlinie der Wasserrahmen-Richtlinie) in nationalem Recht verankert werden, stellen die Stoffe der Anlage B eine rein nationale Beschränkung dar.
Bei Bewilligungen von Abwassereinleitungen der oben genannten Schadstoffe gilt, dass die Umweltqualitätsnormen nach einer bestimmten Entfernung (Durchmischungszone; mindestens 1 km lang) eingehalten werden müssen. Hintergrundkonzentrationen finden Berücksichtigung im Gesetz. Es gilt das Verschlechterungsverbot, welches auch im Bewilligungsverfahren zu beachten ist.
Links
Karten
BMLFUW: WISA (Wasserinformationssystem Austria) Wasser-GIS (interaktiv)
BMLFUW: WISA (Wasserinformationssystem Austria): Fachkarten (pdf)