Recycling-Baustoffverordnung

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In der Recycling-Baustoffverordnung werden Regeln zur getrennten Sammlung und Verwertung von verwertbaren Baurestmassen und zur Einhaltung der Trennungs- und Verwertungspflicht aufgestellt.

Der Bauherr ist verpflichtet die Verordnung einzuhalten und weist im Bauvertrag üblicherweise den Bauunternehmer auf die Verpflichtungen hin.

Die Verordnung beschreibt die zu trennenden Stoffgruppen bzw. ab welchen Mengen eine Trennung zu erfolgen hat. Ist eine Verwertung jedoch nicht möglich oder treten zu hohe Kosten auf, werden zusätzliche Vorschriften im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)angeführt. Laut dem AWG müssen Abfälle verwertet werden soweit dies ökologisch zweckmäßig bzw. technisch möglich ist und keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.

Links

BMLFUW: Recycling-Baustoffverordnung

RIS: Aktuelle Fassung Recycling-Baustoffverordnung