Registrierung unter REACH: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. August 2018, 10:32 Uhr
Hersteller sowie Importeure von Stoffen sind verpflichtet, einen Stoff bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki zu registrieren. Das einzureichende Stoff-Dossier besteht aus einem technischen Teil, sowie Angaben zur Stoffidentität und zu den Verwendungen. Ab einer Menge von 10t eines Stoffes pro Kalenderjahr muss zusätzlich noch ein umfangreicher Stoffsicherheitsbericht beigefügt werden.
Eine Registrierung muss unter den folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
• Bei Herstellung von Stoffen ab 1t pro Kalenderjahr
• Bei Importieren von Stoffen, auch in Gemischen, von außerhalb der EU ab 1t pro Kalenderjahr
Registranten desselben Stoffes sind verpflichtet, ein gemeinsames Dossier unter der Leitung eines federführenden Registranten einzureichen.