Reisezeiten

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Version vom 19. Juli 2018, 08:16 Uhr von Praktikum (Diskussion | Beiträge) (Reisezeit)
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Die Reisezeit (Dienstreise) ist jener Zeitraum, in der der Arbeitnehmer über Auftrag es Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort verlässt, um an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen. Das AZG sieht diese Zeiten als Arbeitszeit an und kennt Ausnahmen vom allgemeinen Arbeitszeitregime für passive Reisezeiten (§ 20b AZG), nicht jedoch für aktive Reisezeiten)

Für jede Form der Reisezeit gilt, dass diese, sollte eine Reisebewegung während der Wochenendruhe oder Feiertagsruhe zur Erreichung des Reiseziels notwendig oder im Interesse des Arbeitnehmers gelegen sein, zulässig ist (§ 10a ARG).

Aktive (Unechte) Reisezeit

Die Aktive Reisezeit liegt in jenen Fällen vor, in denen der Arbeitnehmer während einer Reisezeit Arbeitstätigkeiten verrichten muss (beispielsweise Fahrzeug lenken, Besprechung vorbereiten, Bericht abfassen). Anders als bei passiven Reisezeiten sieht das AZG keine Sonderregelungen vor, die Grenzen der Höchstarbeitszeit sowie Ruhezeiten sind somit einzuhalten. Ein reduziertes Entgelt kann vereinbart werden, wobei jedoch der Kollektivertrag zu beachten ist (9 Ob A 182/93).

Passive (Echte) Reisezeit

Die passive Reisezeit ist jene Zeit, während der der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistungen verrichten muss (insbesondere kein Fahrzeug lenken muss). Sie zählt als, zu honorierende, Arbeitszeit, es gelten jedoch folgende arbeitszeitrechtliche Sonderbestimmungen (§ 20b AZG), die nicht für aktive Reisezeiten gelten:

o Möglichkeit der Überschreitung der Grenzen der Höchstarbeitszeit;

o Möglichkeit der Verkürzung der täglichen Ruhezeit bei ausreichenden Erholungsmöglichkeiten oder wenn dies der Kollektivvertrag vorsieht (Folgende Verkürzung auf minimal acht, statt elf Stunden)

In entgeltrechtlicher Hinsicht kann für passive Reisezeiten ein geringeres Entgelt festgelegt werden (4 Ob 57/73). Die meisten Kollektivverträge unterscheiden danach, ob die Reisebewegung in der Normalarbeitszeit (dann Normalstundenentgelt) oder außerhalb derselben (dann kein Überstundenzuschlag, unter Umständen auch reduzierter Stundensatz) erfolgt.

Links

WKO: Reisezeit

WKO: Dienstreisen bei Angestellten in Reisebüros: Bezahlung von Reise- und Arbeitszeit

Help.gv: Dienstreisen

Help.gv: Arbeitszeit Jugendliche

RIS: Arbeitszeitgesetz