Ruhezeiten

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Version vom 19. Juli 2018, 07:55 Uhr von Praktikum (Diskussion | Beiträge) (Ruhezeit)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Ruhezeit ist jener Zeitraum, zu dem der Arbeitnehmer nicht zu Arbeitsleistungen herangezogen wird. Man unterscheidet die Ruhepause, die tägliche Ruhezeit, sowie die wöchentliche Ruhezeit.

Tägliche Ruhezeit

Die tägliche Ruhezeit ist nach Beendung der Tagesarbeit in einem Ausmaß von ununterbrochen mindestens elf Stunden einzuhalten. (§ 12 Abs 1 AZG) Von dieser Grundregel bestehen zahlreiche Ausnahmen wie insbesondere für passive Reisezeiten, Rufbereitschaft und Schichtarbeit sowie eine generelle Verkürzungsmöglichkeit durch den Kollektivvertrag auf bis zu acht Stunden, wobei jedoch innerhalb von zehn Tagen eine entsprechende Verlängerung einer anderen Ruhezeit erfolgen muss.

Wöchentliche Ruhezeit

Die wöchentliche Ruhezeit ist jedem Arbeitnehmer in einem ununterbrochenen Ausmaß von 36 Stunden zu gewähren, in die grundsätzlich der Sonntag zu fallen hat (Wochenendruhe). Nur in Ausnahmefällen ist eine Wochenruhe zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer während seiner wöchentlichen Ruhezeit, so fällt grundsätzlich eine Ersatzruhe an.

Links

WKO: Tägliche Ruhezeiten

WKO: Lenker von Verordnungsfahrzeugen - Ruhezeiten

WKO: Lenker von sonstigen Fahrzeugen - Ruhezeiten

WKO: Lenk- und Ruhezeiten, Sozialvorschriften, Ladungssicherung

WKO: Nachtarbeit

Help.gv: Tägliche Ruhezeit

Help.gv: Arbeitszeit Jugendliche

Arbeitsinspektion: Ruhezeit

RIS: Arbeitszeitgesetz