Schmiermittelverordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2018, 13:52 Uhr
Die vom Wirtschaftsminister erlassene Verordnung über bestimmte Schmiermittel und Schmiermittelzusätze beinhaltet Verbote von Beimischungen und Stoffen, welche die Umwelt belasten können.
Soweit ersetzbare, biologisch abbaubare Schmiermittel zur Verfügung stehen, werden diese mit Bedacht auf die Anforderungen an Motoröle und sonstigen Schmiermittelarten ersetzt.
Derartige Schmiermittel und Schmiermittelzusätze dürfen in Österreich nicht hergestellt werden und auch nicht nach Österreich importiert werden.