Schutz- und Schongebiete: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. April 2017, 12:10 Uhr
Zum Schutz der allgemeinen Wasserversorgung sowie zur Sicherung der künftigen Trink- und Nutzwasserversorgung kann die zuständige Behörde auf Landesebene (Landeshauptmann) Schutz- und Schongebiete verordnen.
Inhalt der möglichen Anordnungen sind Ge- und Verbote über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung von Grundstücken und Gewässern und die Untersagung der Errichtung bestimmter Anlagen.
Links
BMLFUW: Schutz- und Schongebiete