Umweltqualitätsnormrichtlinie

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Die europäische Umweltqualitätsnormrichtlinie beschreibt sogenannte Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe gemäß Wasserrahmenrichtlinie mit dem Ziel, einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen.

Umweltqualitätsnormen sind Grenzwerte für den guten Zustand der Gewässer und können für Wasser, Biota und Sedimente festgelegt sein. Weiters legt die Richtlinie fest, dass

  • die EU Mitgliedsstaaten eine Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste durchführen. Dies ist in Österreich durch die Emissionsregisterverordnung bereits vorab umgesetzt.
  • bei grenzüberschreitenden Umweltverschmutzungen entsprechende Koordinationsmechanismen angewendet werden
  • in regelmäßigen Abständen die Liste der prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe unter Federführung der Europäischen Kommission überprüft und Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Liste unterbreitet werden.

Wesentliche Inhalte der Richtlinie wie die Liste der prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe und deren Umweltqualitätsnormen werden national in der Qualitätszielverordnung Oberflächengewässer umgesetzt.

Links

BMLFUW: Richtlinien betreffend Oberflächengewässerqualität