Umweltverträglichkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Juli 2018, 15:12 Uhr

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen.

In der Regel ist sie beschränkt auf die Überprüfung der Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. In der EU wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die UVP-Richtlinie 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 eingeführt. Sie sah eine Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten bis zum 2. Juli 1988 vor. Mittlerweile wurde die UVP-Richtlinie mehrfach überarbeitet. Von den Mitgliedsstaaten der Union wird die UVP-Richtlinie durch den Erlass eigener Rechtsvorschriften umgesetzt, so in Österreich durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000), das in der Zwischenzeit mehrfach novelliert wurde. Die Europäische Kommission schlug 2012 eine Überarbeitung der UVP-Richtlinie vor, die den Verwaltungsaufwand größerer Projekte erleichtern soll.

In Österreich geht die Wertigkeit des UVP-Verfahrens als Verfahren mit Bürgerbeteiligung über eine „formale Hürde“ hinaus. Häufig werden Planungen – mitunter sehr intensiv – abgeändert, um in einer folgenden UVP bestehen zu können. Auch nach Abführung dieses Verfahrens können weitere Änderungen, Ergänzungen oder Optimierungen der Planung durch behördliche Auflagen nötig sein, was in der Praxis auch meist den Regelfall darstellt. Neben den allgemeinen Umweltauswirkungen im „Betriebsfall“ (realisierte Planung) wird bei der Beurteilung wesentlich auch die „Bauherstellung“ (Errichtung des geplanten Vorhabens) bewertet. Vor allem in der Infrastrukturplanung sind Alternativen zum eingereichten Projekt oft sehr detailliert zu untersuchen, darzustellen und zu begründen.

Links

UVP-Homepage des BMNT