Verfall: Unterschied zwischen den Versionen

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http://www.aktuelles-arbeitsrecht.at/tag/verfall/
 
 
http://derstandard.at/2000007042265/Verjaehrung-und-Verfall-im-Arbeitsrecht
 
 
http://www.lexandtax.at/index.php?option=com_content&view=article&id=15598:ogh-dreimonatige-verfallsfrist-im-arbeitsvertrag-wirksam&catid=56:44,34&Itemid=64
 
 
http://www.drda.at/cms/X06/X06_3.15.2.b
 
  
 
[[Category: Arbeitsrecht]]
 
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2024, 17:15 Uhr

Verfall (Präklusion) bedeutet im Gegensatz zur Verjährung Anspruchsuntergang, schließt wirksame Erfüllung aus und ist bei entsprechendem Normzweck vom Gericht amtswegig vorzunehmen (OGH 4 Ob 2/82; 9 Ob A 77/01s). Vermeintliche Erfüllung eines verfallenen Anspruches ist die irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld iSd § 1431 ABGB und begründet daher Kondizierbarkeit.

Gesetzliche Verfallsfristen (Fallfristen, Ausschlussfristen) im Arbeitsrecht finden sich zB in § 1162d ABGB, § 34 AngG, § 6 DHG sowie in vielen Kollektivverträgen, und sind meist einseitig zwingend, also durch vereinbarte Verfallsklauseln nur verlängerbar, aber nicht verkürzbar (zB OGH 4 Ob 94/82; 4 Ob 110/84).


Weiterlesen:

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Verjaehrung_und_Verfall.html

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Im_Arbeitsvertrag_vereinbarte_Verfallsfristen_sind_auch_fue.html