Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. April 2017, 12:38 Uhr

Als biogen gelten jene Abfälle, die einen hohen organischen und biologischen Anteil für eine aerobe (mit Sauerstoff) und anaerobe (ohne Sauerstoff) Verwertung aufweisen.

Die Verpflichtung aus der Verordnung besteht darin, dass diese Abfälle getrennt gesammelt werden müssen. Falls diese Abfälle nicht unmittelbar im Betrieb oder im Haushalt verarbeitet werden, müssen diese zu einer entsprechenden Sammelstelle gebracht werden.

Links

BMLFUW: Bioabfallverordnung