Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Als biogen gelten jene Abfälle, die einen hohen organischen und biologischen Anteil für eine aerobe (mit Sauerstoff) und anaerobe (ohne Sauerstoff) Verwer…“) |
K (Link Erneuerung) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
===Links=== | ===Links=== | ||
− | [https://www. | + | [https://www.bmnt.gv.at/umwelt/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/awg-verordnungen/bavo.html BMNT: Bioabfallverordnung] |
[[Category:Boden und Abfall]] | [[Category:Boden und Abfall]] |
Aktuelle Version vom 18. Juli 2018, 13:55 Uhr
Als biogen gelten jene Abfälle, die einen hohen organischen und biologischen Anteil für eine aerobe (mit Sauerstoff) und anaerobe (ohne Sauerstoff) Verwertung aufweisen.
Die Verpflichtung aus der Verordnung besteht darin, dass diese Abfälle getrennt gesammelt werden müssen. Falls diese Abfälle nicht unmittelbar im Betrieb oder im Haushalt verarbeitet werden, müssen diese zu einer entsprechenden Sammelstelle gebracht werden.