Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle

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Als biogen gelten jene Abfälle, die einen hohen organischen und biologischen Anteil für eine aerobe (mit Sauerstoff) und anaerobe (ohne Sauerstoff) Verwertung aufweisen.

Die Verpflichtung aus der Verordnung besteht darin, dass diese Abfälle getrennt gesammelt werden müssen. Falls diese Abfälle nicht unmittelbar im Betrieb oder im Haushalt verarbeitet werden, müssen diese zu einer entsprechenden Sammelstelle gebracht werden.

Links

BMLFUW: Bioabfallverordnung