Verordnung über die Trennung von Baurestmassen

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In der Recycling-Baustoffverordnung werden Regeln zur getrennten Sammlung und Verwertung von verwertbaren Baurestmassen und zur Einhaltung der Trennungs- und Verwertungspflicht aufgestellt.

Der Bauherr ist verpflichtet die Verordnung einzuhalten und weist im Bauvertrag üblicherweise den Bauunternehmer auf die Verpflichtungen hin.

Die zu trennenden Stoffgruppen und ab welchen Mengen eine Trennung zu erfolgen hat, ist in der Verordnung aufgelistet. Ist eine Verwertung jedoch nicht möglich oder treten zu hohe Kosten auf, werden zusätzliche Vorschriften im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)  angeführt. Laut dem AWG müssen Abfälle verwertet werden soweit dies ökologisch zweckmäßig bzw. technisch möglich ist und keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.

Links

BMLFUW: Recycling-Baustoffverordnung