Verordnung über mobile Anlagen zur Behandlung von Abfällen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Juli 2018, 13:56 Uhr

Die Verordnung listet die nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) zu genehmigenden Anlagen auf.

Folgende mobile Anlagen werden in der Verordnung genannt:

  • Anlagen zur Behandlung von Elektro- oder Elektronikaltgeräten und Alt-Kraftfahrzeugen sowie Teile davon
  • Zerkleinerungsanlagen für Holzabfälle
  • Brechanlagen für mineralische Baurestmassen
  • Zerkleinerungsanlagen und Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen
  • Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle
  • Sicht- und Siebanlagen.

Im AWG 2002 werden Angaben über die Bewilligung oben genannter Anlagen gemacht, die auch zu einer Anlagenbeschreibung verpflichten.

Links

BMNT: Mobile Anlagen-Verordnung