Verpackungsverordnung

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Version vom 18. Juli 2018, 14:05 Uhr von Praktikum (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die im Inland gültige Verpackungsverordnung 2014 hat zum Ziel, Verpackungsabfälle und die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Verpackungen weitgehend zu vermeiden.

Verpackungen sind so herzustellen und in Verkehr zu setzen, dass sie den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.

Das Inverkehrsetzen von Verpackungen, deren Konzentration 100 Gewichts-ppm an Blei, Kadmium, Quecksilber und Chrom VI in Summe übersteigt grundsätzlich nicht zulässig.

Dieser Verordnung unterliegt, wer in Österreich

  1. Hersteller von Verpackungen oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, ist
  2. Importeur von Verpackungen oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, ist
  3. Abpacker von Waren oder Güter in Verpackungen ist
  4. Vertreiber von Waren oder Güter in Verpackungen oder von Verpackungen oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, ist oder
  5. als Unternehmer Letztverbraucher ist, der Verpackungen, Waren oder Güter in Verpackungen zu ihrem Ge- oder Verbrauch erwirbt oder importiert

Links

BMNT: Verpackungsregelungen