Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

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Die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den „guten Zustand“ aller Gewässer bis zum Jahr 2015 herzustellen.

Um dem grenzüberschreitenden Charakter von Gewässern und Grundwasser zu entsprechen, ist eine enge Zusammenarbeit mit der EU und zwischen den Mitgliedsländern vorgesehen.

Österreich hat die WRRL im Wasserrechtsgesetz (WRG) in nationales Recht umgesetzt.

Die Wasserrahmenrichtlinie hat das Ziel:

  • den Zustand der Gewässerökosysteme und der unmittelbar von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu schützen und zu verbessern
  • eine nachhaltige Wassernutzung zu fördern
  • die Einleitung und Freisetzung sogenannter prioritärer Stoffe und prioritärer gefährlicher Stoffe in die Gewässer zu reduzieren oder einzustellen
  • die Verschmutzung des Grundwassers zu verringern und die Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren zu mindern.

Die WRRL verlangt die Erstellung integrierter Bewirtschaftungspläne von Flusseinzugsgebieten und beinhaltet das Verschlechterungsverbot der Gewässer, wodurch der Gesetzgeber jede Verschlechterung des Gewässers in ihren biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften im Vergleich zur vorhergehenden Beschaffenheit verbietet.

Links

BMLFUW: Wasserrahmenrichtlinie

BMLFUW: Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie