Abfallrahmen-Richtlinie
Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort
Die europäische Abfallrahmen-Richtlinie 2008/98/EG wurde 2008 erlassen und wurde durch die AWG-Novelle 2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie ersetzt die bisher geltende Abfall-Rahmen-Richtlinie, die Altöl-Richtlinie sowie die Richtlinie für gefährliche Abfälle. Eine umfassende Überarbeitung wird derzeit im Rahmen des Eu-Kreislaufwirtschaftspakets vorbereitet.
Allgemeines
Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst Abfälle, nicht jedoch:
- Gasförmige Ableitungen in die Atmosphäre
- Böden und Bodenaushub, auch kontaminiert (Einzelheiten beachten!)
- radioaktive Abfälle
- ausgesonderte Sprengstoffe
- Fäkalien, Stroh und andere nicht gefährliche land- und forstwirtschaftliche Materialen, soweit in der Land- oder Forstwirtschaft oder zur Energieerzeugung (Biomasse) einsetzbar
- Umlagerung nicht gefährlicher Sedimente von Oberflächengewässer
- Abwässer
- tierische Nebenprodukte (Gegenausnahme: Verbrennung und Biogasanlagen) und Tierkörper
- Bergbauabfälle.
Die neue Richtlinie stärkt das oberste Ziel moderner Abfallpolitik - die Abfallvermeidung - durch neue Instrumente wie Produktverantwortung und Abfallvermeidungsprogramme.
Ziele
Die Ziele der Richtlinie sind:
- Schaffung einer Recycling-Gesellschaft
- Entkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Abfallaufkommen
- Reduzierung der Abfallmengen und Erhöhung der Recycling- und Wiederverwertungsquoten
- Schaffung einer modernen Abfallbewirtschaftung
- Klarheit und Vereinfachung in der Rechtssetzung.
Abfallhierarchie
Eine weitere Neuerung stellt die nun fünfstufige (vorher dreistufige) Abfallhierarchie dar, die den Mitgliedsstaaten den Umgang mit Abfall vorschreibt und die wie folgt lautet:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung (neu)
- Recycling (neu)
- Sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung
- Beseitigung.