Altlastensanierungsgesetz

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Das Ziel des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) ist die Finanzierung der Sicherung und Sanierung von Altlasten im Sinne des Gesetzgebers. Im Zuge des Verwaltungsreformgesetzes des BMLFUW 2017 kam es zu zahlreichen Klarstellungen; eine Novelle ist in Vorbereitung (Stand Mai 2017)

Allgemeines

Neben der Erkennung von Altlasten und von Altstandorten werden die Rekultivierung und die finanzielle Absicherung normiert. Gegenstand des Gesetzes sind der Boden und der Grundwasserkörper. Zuzüglich der Abfälle, die im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 definiert werden, sowie der Deponiekörper, die durchwegs nicht nur Abfall sondern auch technische Bestandteile beinhalten, ist ein umfassender juristischer Schutzrahmen gesetzt.

Anwendungsbereich

Grundsätzlich unterliegt dem Altlastenbeitrag das Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb der Erde, das Verbrennen von Abfällen in einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage, das Verwenden von Abfällen zur Herstellung von Brennstoffprodukten, das Einbringen von Abfällen in einen Hochofen, das Befördern von Abfällen zu einer der oben genannten Tätigkeiten ins Ausland.. Das Gesetz gibt den Altlastenbeitrag in Euro-Preisen an und legt, wenn nicht anders verordnet, die Höhe der an das Finanzamt zu zahlenden Abgaben fest.

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BMNT: Altlastensanierungsgesetz