Batterienverordnung

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Die Batterieverordnung richtet sich primär an Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren sowie deren Sammel- und Verwertungssysteme und legt das Recht der Letztverbraucher fest, Batterien beim Letztvertreiber oder bei einer Sammelstelle kostenlos zurück zu geben.

Ziele

Zu den Zielen dieser Verordnung zählt

  1. die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus,
  2. die Vermeidung von Abfällen von Batterien und – sofern diese Abfälle nicht vermeidbar sind – die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle;
  3. die weitgehend getrennte Sammlung von Altbatterien
  4. die Sicherstellung eines hohen Niveaus der stofflichen Verwertung von Altbatterien und
  5. die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Batterien.

Vorgehensweise der Sammlung

Die Batterienverordnung regelt die Vorgaben für die Rücknahme bzw. Sammlung der verschiedenen Batterienarten, nämlich Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Sammel- und Verwertungssysteme, die eine Genehmigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft brauchen, übernehmen die koordinierte Sammlung aller Geräte- und Fahrzeugaltbatterien vom Handel und von den Kommunen.

Links

BMNT: Batterienverordnung