CLP-Verordnung

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Die EU-Verordnung EG 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures) ist am 20. Jänner 2009 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft getreten und ist eine rechtsverbildliche Umsetzung des GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals).

Das Hauptziel von CLP ist es intrinsische Eigenschaften von Stoffen und Gemischen zu ermitteln. Dabei soll festgestellt werden, ob diese zu einer Einstufung als „gefährlich“ führen.

Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und dient dem verantwortungsbewussten Umgang mit Chemikalien zum Schutz von Mensch und Umwelt. Das System wurde von der UN über einen Zeitraum von 10 Jahren entwickelt, und wird im Zwei-Jahres-Rhythmus aktualisiert.

Links

WKÖ: Das GHS-System in der Praxis

WKÖ: Das GHS-System in der EU

UNECE: GHS