Deponieverordnung

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Die Verordnung legt fest, betriebsbezogene und technische Anforderungen in Bezug auf Deponien und Abfälle, Maßnahmen und Verfahren vorzusehen, mit denen während des gesamten Bestehens der Deponie negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt, insbesondere die Verschmutzung von Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Luft, und auf die globale Umwelt, einschließlich des Treibhauseffekts, und alle damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit weitest möglich vermieden oder vermindert werden.

In der Deponieverordnung 2008 werden Ge- und Verbote von betriebsbezogenen und technischen Anforderungen in Bezug auf Deponien formuliert. Außerdem werden die Deponieklassen und die Zuordnung von Abfällen neben den Behandlungspflichten und Deponieverbote (z.B. das Verbot der Ablagerung organischer, reaktiver Abfälle) und den Abfallannahmeverfahren sowie die Berechnung der finanziellen Sicherstellung für Deponiebetreiber festgelegt. Weiters werden Vorschriften zum Deponiestandort, zur Deponietechnik und zum Deponiebetrieb vorgegeben sowie Grundanforderungen an den Grundwasserschutz erörtert. Es besteht die Möglichkeit in Einzelfällen Grenzwerterhöhungen zu beantragen, solange keine zusätzlichen Umweltgefährdungen zu befürchten sind.

Rechtsunterworfene

Von der Verordnung betroffene Betriebe und Personen sind:

  • Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, die die Pflicht haben, vor Anlieferung an die Deponie Untersuchungen und Beprobungen der Abfälle durchzuführen
  • Befugte Fachpersonen und Fachanstalten
  • Deponiebetreiber
  • Deponieaufsichtsorgane
  • Leiter der Eingangskontrolle.

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BMNT: Deponieverordnung