Freizeitoption

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Eher unauffällig hat sich seit ein paar Jahren in einigen Industrie-KollV eine neue Form der freiwilligen Arbeitszeitverkürzung, die sog "Freizeitoption", entwickelt. Anfang 2013 vereinbarten die KollV-Partner in der Elektro- und Elektronikindustrie als Alternative zur jährlichen IST-Erhöhung eine Abgeltung in Zeit. Statt einer Erhöhung des IST-Bezuges (zB für 2015 von 2 %) kann nun auch bezahlte Freizeit in Anspruch genommen werden (bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nutzung 3 Std 20 Minuten/Monat, dh 40 Std/Jahr). Die Freizeitoption muss durch eine BV eröffnet werden - AG und BR müssen sich also einigen, ob und unter welchen Bedingungen die Freizeitoption im Betrieb ermöglicht wird. In Betrieben ohne BR erfolgt das durch schriftliche Rahmenvereinbarung mit den KollV-Parteien. Diese zusätzliche Freizeit kann dann gem den Bestimmungen der BV bzw der Rahmenvereinbarung konsumiert werden (zB als Zusatzurlaub, Ausgleich von Fenstertagen, Ansparen für bezahlte Abwesenheiten). Gleich einer Lohnerhöhung besteht auch der zusätzliche Freizeitanspruch für das gesamte laufende Dienstverhältnis.

Für die Freizeitoption ist ein eigenes Zeitkonto einzurichten, über welches der Arbeitnehmer monatlich den aktuellen Stand abrufen kann. Das Guthaben baut sich monatlich auf und wird am Zeitkonto entsprechend saldiert. Dabei ist zu beachten, dass es nicht mit dem Saldo der regulären Zeiterfassung vermischt werden darf. Beide Salden sind gesondert auszuweisen, um dem Arbeitnehmer eine Nachvollziehbarkeit der Saldenentwicklung zu ermöglichen.

Seit 1.8.2017 sind die Zeitguthaben auch insolvenzrechtlich abgesichert.

Weiterlesen:

http://www.arbeitswelten.at/personalmanagement/freizeit-statt-geld-die-freizeitoption-im-praxischeck/

http://www.fahrzeugindustrie.at/fileadmin/content/Kollektivvertr%C3%A4ge/Kollektivvertragsabschluss_2016/Freizeitoption_Erl%C3%A4uterungen_2016.pdf