Gleitzeit

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Die gleitende Arbeitszeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei der der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmen Beginn und Ende und damit zumeist auch das Ausmaß seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann (§ 4b Abs 1 AZG). Arbeitet der Arbeitnehmer an den einzelnen Tagen länger oder kürzer als die vereinbarte Arbeitszeit, so werden die Zeitguthaben/Zeitschulden auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und innerhalb des Durchrechnungszeitraums (Gleitzeitperiode) wieder in freier Disposition des Arbeitnehmers abgebaut.

Damit keine Überstunde anfällt darf die tägliche Normalarbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf die 40-Stundengrenze im Durchschnitt nur insoweit überschreiten, als die Übertragung von Zeitguthaben in die nächste Gleitzeitperiode vorgesehen ist. Details sind in einer obligatorisch abzuschließenden Gleitzeitvereinbarung zu regeln.

Links

WKO: Gleitende Arbeitszeit


RIS: Arbeitszeitgesetz