Grundwasserrichtlinie

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Die europäische Grundwasserrichtlinie legt Rahmenbedingungen und Qualitätskriterien für das Grundwasser in der Europäischen Union fest. Diese sind flächendeckend in den Mitgliedsländern u.a. in Form von Grundwasser-Schwellenwerten in den nationalen Gesetzgebungen zu verankern.

Bei Einhaltung der Schwellenwerte sollen die wesentlichen Funktionen des Grundwassers gewährleistet sein, sodass die Nutzung als Trinkwasser, die Nutzung für andere Zwecke sowie keine signifikante Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen aquatischen und terrestrischen Ökosystemen gesichert ist.

Die Grundwasserrichtlinie und ihre Schwellenwerte werden national in der Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW) umgesetzt. Am 26.10.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie im Rahmen des "Zero Pollution Ansatzes", der von Rat und EU Parlament noch bearbeitet wird.

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Informationen des BML zum Grundwasser in Österreich