Lohn- und Sozialdumping

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Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch unerwünschte Erscheinung, die nicht nur Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthält, sondern auch einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen untergräbt. Dagegen richtet sich insbesondere die durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) eingeführte Kontrolle des den Arbeitnehmern nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Entgelts.

Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping ist in den letzten Jahren zu einer Art „Dauerbrenner“ in der arbeitsrechtlichen Praxis und Literatur geworden. Die Diskussionen darüber scheinen „von außen“ auf den ersten Blick sogar ein nahezu inflationäres, fast panisches Ausmaß angenommen zu haben. Tatsächlich jedoch durchdringt aus juristischer Perspektive das Phänomen Lohn- und Sozialdumping in all seinen unterschiedlichen Ausprägungen beinahe das gesamte Individualarbeitsrecht und schwebt vor allem aufgrund der empfindlichen Verwaltungsstrafen wie das berühmte Schwert des Damokles über das Gros sämtlicher arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Die Auswirkungen des nunmehr zum vierten Mal novellierten und aus 72 Paragraphen bestehenden Entgeltsschutzrechts können daher nicht überschätzt werden.

Auch in der arbeitsrechtlichen Beratungspraxis ist ein Paradigmenwechsel eingetreten, weshalb sich die Arbeitgeberabteilung der Bundessparte Industrie diesem Thema besonders intensiv und vertieft annimmt. Die nachstehenden Links sollen Sie chronologisch von einer reinen Begriffsbestimmung und Themenabsteckung in allgemeinen Veröffentlichungen zu den Neuerungen einzelner Novellen bis zu Spezialmaterien der Industrie führen. Außerdem wollen wir Sie auf Industriewiki zusätzlich über interessenpolitische Aktivitäten der Bundessparte Industrie informieren.

Genauere Beobachtungen der in der Bundessparte Industrie eingelangten Anfragen der letzten Monate zeigen, dass gerade Fälle mit grenzüberschreitenden Bezügen, sei es in der Abgrenzung von Arbeitskräfteüberlassung und Werkvertragserfüllung durch Gehilfen oder im Transport- und Güterbeförderungsbereich stark zugenommen haben. Auf diese Fragen soll daher wegen des industriespezifischen Bezugs verstärkt eingegangen werden.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick – was ist neu?

In Umsetzung des Regierungsprogramms und der Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie sind mit 1.1.2017 nachfolgende Änderungen durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten.


Formal neu geschaffenes Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz:

Inhaltlich waren die meisten Bestimmungen des LSD-BG bislang in den §§ 7 bis 7o AVRAG verankert, die allerdings durch den Regelungseifer des Gesetzgebers nahezu unlesbar waren. Nunmehr hat der Gesetzgeber diese Bestimmungen aus dem AVRAG herausgelöst und formal ein neues Gesetz im Sinne einer Art Neukodifikation des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) geschaffen. Dieses Ziel ist mit einer übersichtlichen Neugliederung der Regelungsgegenstände weitgehend erreicht worden.

Aus materieller Sicht wurden allerdings nur punktuell Änderungen vorgenommen. Aus Sicht der Praxis wurden bedauerlicherweise weiterhin unklare Regelungen nicht aufgegriffen und „bereinigt“. An für die Industrie relevanten Änderungen hervorzuheben sind vor allem die Einbeziehung überlassener Arbeitnehmer in den persönlichen Geltungsbereich des LSD-BG, die Erweiterung der Ausnahmeregelungen vom LSDBG und hier insbesondere die Einführung eines – allerdings recht engen – „Konzernprivilegs“ bei der Entsendung von AN, Erleichterungen bei der Erstattung der Meldung der Entsendung an die Zentrale Koordinationsstelle des BMF für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung (ZKO), die Ausdehnung der Haftungsbestimmungen sowie die Erweiterung der für die Bereithaltung der Lohn-, Melde- und Sozialversicherungsunterlagen vorgesehenen Orte. Zudem wurden einige Bestimmungen des AÜG in das LSD-BG überführt.

Das LSD-BG ist mit 1.1.2017 in Kraft getreten und gilt nunmehr für alle Sachverhalte, die sich nach dem 31.12.2016 ereignen.

Links

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Lohn-_und_Sozialdumping_Begriff_und_Ueberpruefung.html

https://www.hrweb.at/2015/02/lohn-und-sozialdumpinggesetz-hintrgruende-hindernisse-fuer-arbeitgeber/

http://www.entsendung.at/outbound/index.php/de/newsletter/79-newsletter/420-neues-lohn-und-sozialdumpinggesetz-ab-2017

https://www.wko.at/branchen/w/transport-verkehr/transporteure/LSD-BG-Aenderungen.html