Luftqualitätsrichtlinie

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Die europäische Luftqualitäts-Richtlinie (in Österreich auch CAFE-RL – Clean Air For Europe genannt) fasste 2008 ein Vielzahl von bestehenden EU Bestimmungen im Luftbereich zusammen und überarbeitete diese.

Sie legt immissionsseitige Grenzwerte bzw. Zielwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenstoffmonoxid und Ozon zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt in den Anhängen genau fest.

In der Richtlinie wird des weiteren geregelt, wie etwa die Probenahme oder die Positionierung von Messstellen zu erfolgen hat. Die Mitgliedsstaaten sorgen bei Überschreitungen von Ziel- oder Grenzwerten für die Ausarbeitung von Luftqualitätsplänen, kooperieren bei grenzüberschreitenden Belastungen und kommen ihren Informationsverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit und der EU nach.

Die Gültigkeit der festgelegten Immissionsgrenzwerte ist auf jene Orte beschränkt, zu denen die Öffentlichkeit auch Zugang hat und in denen es feste Wohnunterkünfte gibt. Betriebsgelände fallen unter andere Bestimmungen wie etwa jene des ArbeitnehmerInnenschutzes. Die Mitgliedsstaaten haben das Recht, mehrjährige Fristerstreckungen im Fall von Überschreitungen (Stickstoffdioxid bis 2015, Benzol) bei der Europäischen Kommission zu beantragen. Eine ähnliche Ausnahme galt für Feinstaub bis Mitte 2011. Seit 2008 ist in der Richtlinie auch ein komplexes Ziel- und Grenzwertregime für PM 2,5 (Ultrafeinstaub) verankert. Eine Überarbeitung der Richtlinie ist ab 2013 geplant.

Das Immissionsschutzgesetz-Luft setzt die Luftqualitäts-Richtlinien 2008/50/EG national um.

Links

[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32008L0050 EU-Luftqualitäts-Richtlinie

BMK: Saubere Luft für Europa