Nationalpark
Ein Nationalpark ist ein klar definiertes, ausgedehntes Gebiet, das durch spezielle Maßnahmen vor schädlichen menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung zur Erhaltung der ökologischen Besonderheiten geschützt wird.
In Österreich gibt es sechs Nationalparks:
- Nationalpark Thayatal
- Nationalpark Donau-Auen
- Nationalpark Neusiedlersee/Seewinkel
- Nationalpark Gesäuse
- Nationalpark Kalkalpen
- Nationalpark Hohe Tauern
Schutzbestimmungen
Die Schutzbestimmungen zu den Nationalparks finden sich in den Naturschutzgesetzen oder in eigenen Nationalparkgesetzen. Zumeist erfolgt der Schutz des Nationalparks durch privatrechtliche Vereinbarungen gemäß §15a B-VG zwischen der Nationalparkgesellschaft und den Rechtsinhabern der betroffenen Grundflächen. Die Nutzungen werden gesetzlich geregelt und durch behördliche Bewilligung legalisiert. Dabei werden in zusätzliche Auflagen und zeitliche Beschränkungen vorgeschrieben.
Kriterien
Die grundsätzlichen Kriterien zur Umsetzung eines Nationalparks gibt die IUCN (International Union for Conservation of Nature) vor. Ein Nationalpark entspricht der Schutzkategorie II laut IUCN, das sind Schutzgebiete, die neben dem Schutz des Ökosystems auch der Erholung dienen (im Gegensatz zu Schutzkategorie I, bei welcher das Schutzgebiet von Beeinflussung noch stärker geschützt wird).
Schutzintensität
Ein Nationalpark kann in Gebiete unterschiedlicher Schutzintensität unterteilt werden. Der strengste geschützte Teil soll frei von Nutzung sein. Außenbereichen kommt die Funktion eines Puffers zu und lässt eine auf die Schutzziele abgestimmte Nutzung zu.
Nutzung
Die Bestimmungen der Nutzung werden gesetzlich geregelt und durch behördliche Bewilligung legalisiert, wobei eine Unterscheidung der Zonen zu erfolgen hat und zusätzliche Auflagen und zeitliche Beschränkungen erlassen werden können.
Links
Karten
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