Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer

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Die QZV Ökologie OG beschreibt in erster Linie die zu erreichenden Zielzustände für den guten ökologischen Zustand von Oberflächengewässern (Fließgewässern und Seen) auf Basis von festgelegten Werten für bestimmte sogenannte Qualitätskomponenten.

Die Werte für

  • biologische,
  • hydromorphologische, bzw. für
  • physikalisch-chemische Bedingungen des ökologischen Zustandes

präzisieren die Qualität von Oberflächengewässern.

Da nicht jedes Oberflächengewässer gleich ist, werden für einzelne Gewässertypen die Qualitätskomponenten (Parameter des ökologischen Zustandes wie Fischfauna, Wasserhaushalt, usw.) genauer beschrieben. Für hydromorphologische Komponenten sind fallweise nur Richtwerte festgelegt.

Im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren sind zur Beurteilung von Eingriffen in Fließgewässer und Seen die in Anlage B1 und B2 angeführten Qualitätskomponenten heranzuziehen und das Verschlechterungsverbot zu beachten.

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BMLRT: QZV Ökologie OG