REACH-Verordnung

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REACH (Registration, Evaluation, Autorisation of Chemicals – Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) ist die Bezeichnung einer EU-Rechtsvorschrift für alle Chemikalien (egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht) und bezieht sich auf deren sichere Verwendung. Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler und auch Anwender von Chemikalien als nachgeschaltete Anwender. REACH ist eine direkt wirkende europäische Verordnung und durch verschiedene österreichische Gesetze und Verordnungen auch national umgesetzt.

Um ein umfassendes und für alle Chemikalien geltendes Schutzniveau zu erreichen (und auch in Zukunft vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz zu ermöglichen) sollen, nach Registrierung durch Hersteller und Importeure, alle Chemikalien, die in der EU in Mengen von über einer Tonne pro Jahr vermarktet werden, in einer zentralen Datenbank erfasst sein.

Links

WKÖ: REACH in der Praxis

ECHA

Amtsblatt der Europäischen Union: REACH