Mehrarbeit
Die Mehrarbeit ist jene Arbeitszeit welche das vereinbarte Arbeitszeitausmaß überschreitet. Sie muss, ebenso wie eine Überstunde, nur unter bestimmten Voraussetzungen geleistet werden. Diese Bedingungen heißen:
• Gesetzliche Bestimmungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder der Arbeitsvertrag sehen die Leistung von Mehrarbeit vor
• Es liegt ein erhöhter Arbeitsbedarf vor, oder es werden Vor- und Abschlussarbeiten vorgenommen
• Berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers stehen der Mehrarbeit nicht entgegen.
Standardgemäß ist Mehrarbeit mit einem Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25% belastet.
Links
WKO: Teilzeitbeschäftigung - Mehrarbeit
WKO: Geringfügige Beschäftigung (arbeitsrechtlich)
WKO: Teilzeitbeschäftigung - Entlohnung