Altfahrzeugeverordnung

Aus Industrie-Wiki Umweltrecht & Standort

Die Verordnung legt Maßnahmen fest, um die Vermeidung von insbesondere gefährlichen Abfällen von Fahrzeugen, die Wiederverwendung und die Verwertung von Altfahrzeugen und ihren Bauteilen zu intensivieren.

Die zu beseitigende Abfallmenge soll im Sinne einer nachhaltigen Stoffbewirtschaftung und einer Verbesserung der Umweltsituation verringert werden. Dies soll durch alle in den Lebenskreislauf von Fahrzeugen einbezogenen Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere durch die Verpflichtung der unmittelbar mit der Behandlung von Altfahrzeugen Beteiligten, erreicht werden..

Die Verordnung wird inhaltlich wie folgt gegliedert:

  • Rücknahme, Verwertung und Wiederverwendung durch Hersteller und Importeure
  • Berichts- und Informationspflicht der Hersteller und Importeure
  • Sammel- und Verwertungssysteme
  • Diverse Pflichten von Erstübernehmern, Behandlern, Anfallstellen und Fahrzeughändlern.

In den Anlagen werden zuzüglich technische Mindestanforderungen aufgelistet und die zu meldenden Basisdaten der vom Gesetz jeweils betroffenen Parteien (wie z.B. Importeure, Hersteller, Erstübernehmer, Behandler, Anfallstellen, Fahrzeughändlern, usw.) angeführt.

Links

BMNT: AltfahrzeugeVO