Batterienverordnung
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Version vom 18. Juli 2018, 12:22 Uhr von Praktikum (Diskussion | Beiträge)
Die Batterieverordnung richtet sich primär an Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren sowie deren Sammel- und Verwertungssysteme und legt das Recht der Letztverbraucher fest, Batterien beim Letztvertreiber oder bei einer Sammelstelle kostenlos zurück zu geben.
Ziele
Zu den Zielen dieser Verordnung zählt
- die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus,
- die Vermeidung von Abfällen von Batterien und – sofern diese Abfälle nicht vermeidbar sind – die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle;
- die weitgehend getrennte Sammlung von Altbatterien
- die Sicherstellung eines hohen Niveaus der stofflichen Verwertung von Altbatterien und
- die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Batterien.
Vorgehensweise der Sammlung
Die Batterienverordnung regelt die Vorgaben für die Rücknahme bzw. Sammlung der verschiedenen Batterienarten, nämlich Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Sammel- und Verwertungssysteme, die eine Genehmigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft brauchen, übernehmen die koordinierte Sammlung aller Geräte- und Fahrzeugaltbatterien vom Handel und von den Kommunen.