Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis sind gemäß [[CLP-Verordnung]] alle in der EU in Verkehr gebrachten Stoffe aufgelistet.  
 
Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis sind gemäß [[CLP-Verordnung]] alle in der EU in Verkehr gebrachten Stoffe aufgelistet.  
  
Ziel des Verzeichnisses ist es, eine möglichst einheitliche und transparente Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen zu erreichen. Das Befüllen erfolgt durch die Hersteller und Importeure von (chemischen) Stoffen, als solches oder in Gemischen, mittels einer verpflichtenden Meldung in elektronischer Form über die [https://echa.europa.eu/ ECHA-IT-Platform].
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Ziel des Verzeichnisses ist es, eine möglichst einheitliche und transparente Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen zu erreichen. Das Befüllen erfolgt durch die Hersteller und Importeure von (chemischen) Stoffen, als solches oder in Gemischen, mittels einer verpflichtenden Meldung in elektronischer Form über die [https://echa.europa.eu/ ECHA-IT-Plattform].
  
 
Betroffene Stoffe sind alle gemäß REACH-VO registrierungspflichtige Stoffe, sowie gefährlich einzustufende Stoffe im Anwendungsbereich der REACH-VO, für die keine Registrierungspflicht besteht.
 
Betroffene Stoffe sind alle gemäß REACH-VO registrierungspflichtige Stoffe, sowie gefährlich einzustufende Stoffe im Anwendungsbereich der REACH-VO, für die keine Registrierungspflicht besteht.

Aktuelle Version vom 3. August 2018, 10:33 Uhr

Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis sind gemäß CLP-Verordnung alle in der EU in Verkehr gebrachten Stoffe aufgelistet.

Ziel des Verzeichnisses ist es, eine möglichst einheitliche und transparente Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen zu erreichen. Das Befüllen erfolgt durch die Hersteller und Importeure von (chemischen) Stoffen, als solches oder in Gemischen, mittels einer verpflichtenden Meldung in elektronischer Form über die ECHA-IT-Plattform.

Betroffene Stoffe sind alle gemäß REACH-VO registrierungspflichtige Stoffe, sowie gefährlich einzustufende Stoffe im Anwendungsbereich der REACH-VO, für die keine Registrierungspflicht besteht.

Links

WKÖ: REACH in der Praxis

ECHA

WKÖ: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis