Abfallwirtschaftsgesetz 2002: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „== Das '''Abfallwirtschaftsgesetz 2002''' legt Ziele und Grundsätze für die Abfallwirtschaft fest.<br/> == Im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigk…“) |
K (Link Erneuerung) |
||
Zeile 64: | Zeile 64: | ||
===Links=== | ===Links=== | ||
− | [https://www. | + | [https://www.bmnt.gv.at/umwelt/abfall-ressourcen/abfall-altlastenrecht/abfallwirtschaftsgesetz/awg_idgf.html BMNT: AWG 2002] |
[[Category: Boden_und_Abfall]] | [[Category: Boden_und_Abfall]] |
Aktuelle Version vom 18. Juli 2018, 13:04 Uhr
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 legt Ziele und Grundsätze für die Abfallwirtschaft fest.
Im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit soll gewährleistet werden, dass
1. schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,
2. die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden,
3. Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden,
4. bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und
5.nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.
Geltungsbereich
Das Bundesgesetz gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle und regelt unter anderem die allgemeinen Pflichten der Abfallbesitzer, die Pflichten der Abfallsammler- und Abfallbehandler, der Sammel- und Verwertungssysteme, legt die Verfahren für Behandlungsanlagen fest und regelt die Bestimmungen für die grenzüberschreitende Abfallverbrinngung.
Sonstiges
Weiters sind für den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Verordnungsermächtigung im Abfallwirtschaftsgesetz enthalten, die es zum Beispiel erlauben Abfallarten in Form eines Abfallverzeichnisses zu erfassen oder für Deponiebetreiber, Abfallverbrenner etc. genauere Vorschriften zu erlassen (siehe Abbildung am Beginn des Themas Boden und Abfall).
Verordnungen zum Abfallwirtschaftsgesetz
Zu folgenden Verordnungen des Abfallwirtschaftsgesetzes gibt es weiterführende Wiki-Artikel:
Abfallbehandlungspflichtenverordnung
Festsetzungsverordnung gefährlicher Abfälle
Verordnung über wiederbefüllbare Getränkeverpackungen aus Kunststoff
Verordnung über die Sammlung biogener Abfälle
Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)
Verordnung über die Trennung von Baurestmassen
Verordnung über mobile Anlagen zur Behandlung von Abfällen